Beschluss des VGH München
"Nachweis der Dichtheit einer Abwässerungsanlage"
VGH München, Beschluss v. 04.06.2018 – 4 ZB 17.2066
Bei Kanälen, für die – abweichend von der heutigen Rechtslage – zum Zeitpunkt ihrer Errichtung noch keine Dichtheitsprüfung vorgeschrieben war, kann auch ohne konkret nachweisbare Anhaltspunkte für Undichtigkeiten auch im Nachhinein ein Dichtheitsnachweis gefordert werden.
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Zeitungsartikel zum Thema Kanalhai im Raum Gießen November 2016
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